Glasfaseranschluss fertig – und wann kann ich den nutzen?
Glasfaser: Was passiert nach der Installation von HÜP und ONT?
Der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde ist inzwischen weit fortgeschritten. In vielen Häusern wurden die Glasfasern bereits eingeblasen und HÜP und ONT installiert.
Damit stellt sich verständlicherweise für viele die Frage:
„Bei mir ist doch jetzt alles fertig – wann wird mein Glasfaseranschluss endlich aktiviert?“
Wir haben dazu bei WestConnect nachgefragt und können den weiteren Ablauf jetzt genauer erklären.
Für den eiligen Leser vorab der Prozessablauf:
HÜP und ONT werden installiert
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Abschlussprüfung und Dokumentation
üblicherweise etwa 2–3 Wochen
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Dein Anschluss erfüllt die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme
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Der Anbieterwechsel wird zum frühestmöglichen Termin angestoßen
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Dein bisheriger Anbieter bestätigt Kündigung bzw. Wechsel
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E.ON informiert Dich über den konkreten Schalttermin
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Umschaltung auf E.ON Highspeed -> ab hier ist der Anschluss nutzbar, vorausgesetzt, der Router ist konfiguriert.
- Wenn E.ON den Router geliefert hat, ist der bereits für deinen Anschluss vorbereitet
- Willst du deinen eigenen Router nutzen, dann folge dieser Anleitung (für Fritz!Boxen)
Und nachfolgend ausführlich beschrieben:
1. HÜP und ONT sind installiert – aber damit ist der Prozess noch nicht abgeschlossen
Wenn die Monteure ihre Arbeiten in Deinem Haus beendet haben und HÜP und ONT installiert sind, sieht der Anschluss zunächst einmal „fertig“ aus.
Im Hintergrund folgen jedoch noch weitere Arbeitsschritte.
Der Anschluss wird abschließend geprüft und dokumentiert. Nach Auskunft von WestConnect erfolgt dieser Prozess üblicherweise mit einem zeitlichen Versatz von etwa zwei bis drei Wochen nach Abschluss der Arbeiten vor Ort. Erst danach können die Daten in den nachgelagerten Systemen vollständig verarbeitet und Dein Anschluss für die weiteren Aktivierungsschritte berücksichtigt werden.
Deshalb ist es durchaus normal, wenn in Deinem E.ON-Kundenportal unmittelbar nach der Installation noch kein neuer Status oder konkreter Anschalttermin erscheint.
2. Danach beginnt der eigentliche Anbieterwechsel
Wenn Du E.ON beim Vertragsabschluss mit dem Wechsel von Deinem bisherigen Internetanbieter und gegebenenfalls auch mit der Mitnahme Deiner bisherigen Telefonnummer(n) beauftragt hast, musst Du anschließend nicht selbst bei Deinem bisherigen Anbieter kündigen. E.ON übernimmt in diesem Fall den Anbieterwechsel einschließlich der Kündigung und der vereinbarten Rufnummernmitnahme.
WestConnect hat uns den Ablauf folgendermaßen erläutert:
- Sobald Dein Anschluss die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erreicht hat, wird der Anbieterwechsel automatisiert zum frühestmöglichen Termin angestoßen.
- Dein bisheriger Anbieter – beispielsweise Telekom oder Vodafone – kann Dich daraufhin bereits sehr schnell darüber informieren, dass eine Kündigung bzw. ein Anbieterwechsel eingegangen ist.
- Die Mitteilung von E.ON über Deinen konkreten Schalttermin kann dagegen etwas später erfolgen.
Das kann zunächst irritieren, ist aber nicht automatisch ein Fehler.
3. Ein konkretes Beispiel aus Üxheim
- Bei einem Anschluss wurden HÜP und ONT beispielsweise am 22. September installiert.
- Bereits am 30. September meldete sich die Telekom beim Kunden und informierte ihn darüber, dass E.ON die Kündigung des bisherigen DSL-Anschlusses veranlasst hatte.
- Erst ein bis zwei Tage später erhielt der Kunde von E.ON die Information über den vorgesehenen Aktivierungstermin zum 1. November.
- Der Kunde hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings Sorge bekommen, möglicherweise plötzlich ohne Internet und Telefon dazustehen, und der Kündigung gegenüber der Telekom bereits widersprochen.
Genau das solltest Du nicht tun!
Denn damit wurde in einen bereits laufenden und zwischen den Anbietern koordinierten Wechselprozess eingegriffen. E.ON musste anschließend die erneute Beauftragung der Rufnummernportierung veranlassen.
Das Beispiel zeigt aber auch, warum es zu dieser Verunsicherung kommen kann:
Die Nachricht Deines bisherigen Anbieters über die Kündigung kann Dich erreichen, bevor E.ON Dir den konkreten Umschalttermin mitgeteilt hat.
4. Warum Dein Nachbar möglicherweise früher oder später umgeschaltet wird
Auch wenn HÜP und ONT bei Dir und Deinem Nachbarn am selben Tag installiert wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass beide Anschlüsse am selben Tag aktiviert werden. Nach der Installation folgen zunächst die abschließende Prüfung und Dokumentation. Anschließend muss der Anbieterwechsel mit dem jeweiligen bisherigen Provider koordiniert werden.
Dabei spielen unter anderem Dein bestehender Vertrag, dessen Laufzeit bzw. Kündigungsmöglichkeit und der mit den beteiligten Anbietern abgestimmte Wechseltermin eine Rolle. Deshalb kann beispielsweise ein Anschluss bereits zum 1. November und ein anderer erst zu einem späteren Termin umgeschaltet werden.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass bei einem der beiden Anschlüsse etwas schiefgelaufen ist.
5. Ganz wichtig: Bitte greife NICHT selbst ein!
Wenn Du E.ON bereits mit
- Anbieterwechsel +
- Kündigung Deines bisherigen Anschlusses +
- Rufnummernmitnahme
beauftragt hast, lass den weiteren Prozess auch über E.ON laufen.
Bitte
* kündige nicht zusätzlich selbst bei Deinem bisherigen Anbieter,
* widersprich nicht einer bereits von E.ON veranlassten Kündigung,
* ziehe eine bereits eingeleitete Rufnummernportierung nicht zurück und
* beauftrage nicht vorsorglich selbst einen neuen Wechsel bei Deinem bisherigen Anbieter.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt ausdrücklich, möglichst den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages zu beauftragen, damit die beteiligten Anbieter die Umschaltung und gegebenenfalls die Rufnummernmitnahme miteinander abstimmen können.
Auch E.ON weist beim Anbieterwechsel darauf hin, dass bei einem entsprechenden Auftrag die Kündigung des bisherigen Anschlusses und die Rufnummernübernahme im Rahmen des Wechselprozesses erfolgen.
Auch wenn zuerst die Kündigung kommt: Nicht erschrecken!
Es kann also durchaus passieren, dass Du von Telekom, Vodafone oder einem anderen bisherigen Anbieter bereits eine Kündigungsbestätigung erhältst, obwohl E.ON Dir noch keinen konkreten Schalttermin genannt hat.
Das bedeutet nicht automatisch, dass Dein bisheriger Anschluss nun einfach abgeschaltet wird und Du anschließend ohne Internet oder Telefon dastehst.
Wenn Dir die Situation unklar vorkommt, frage zunächst bei E.ON nach, bevor Du selbst etwas veränderst.
6. Was passiert, wenn der alte Vertrag endet, der neue Anschluss aber noch nicht bereit ist?
Für einen ordnungsgemäß laufenden Anbieterwechsel gibt es gesetzliche Schutzregelungen.
Diese sind in § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Vereinfacht ausgedrückt:
Dein bisheriger Anbieter darf die Versorgung bei einem laufenden Anbieterwechsel grundsätzlich nicht einfach beenden, wenn die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für den Wechsel zum neuen Anbieter noch nicht vorliegen.
Der bisherige Anbieter muss Dich gegebenenfalls zunächst weiterversorgen. Die Unterbrechung der Versorgung während des eigentlichen Anbieterwechsels darf grundsätzlich nicht länger als einen Arbeitstag dauern.
Genau deshalb ist es so wichtig, dass die beteiligten Anbieter den Wechsel untereinander koordinieren können – ohne dass Du selbst in diesen Prozess eingreifst.
7. Deshalb noch einmal unsere dringende Bitte
Wenn Du E.ON mit dem Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme beauftragt hast:
Lass den Prozess laufen!
Eine Kündigungsbestätigung Deines bisherigen Anbieters ist zunächst kein Grund zur Panik, auch wenn Dir E.ON zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch keinen endgültigen Schalttermin mitgeteilt hat.
Warte auf die weitere Information von E.ON.
Falls Dir etwas unklar erscheint oder Termine offensichtlich nicht zusammenpassen, frage bei E.ON nach, bevor Du selbst Deinen bisherigen Anbieter kontaktierst und dort Änderungen veranlasst. Denn ein eigenmächtiger Widerruf einer bereits eingeleiteten Kündigung oder Rufnummernportierung kann genau das bewirken, was Du eigentlich vermeiden möchtest:
Der bereits laufende Wechselprozess wird unterbrochen – und Deine Umschaltung auf Glasfaser kann sich dadurch zusätzlich verzögern.
Bitte merke Dir vor allem eines:
Hast Du E.ON mit Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme beauftragt, dann greife nicht selbst in den laufenden Wechselprozess ein.
Wenn etwas unklar ist: erst bei E.ON nachfragen – nicht vorsorglich beim bisherigen Anbieter Kündigung oder Portierung verändern.
Weitere Informationen findest Du bei
der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel sowie bei
E.ON Highspeed zum Anbieterwechsel und zur Rufnummernübernahme
(gib dazu die Suchbegriffe Anbieterwechsel oder Rufnummernübernahme in den FAQs ein).