Grundsteuererklärung: Neue Frist

von Raimund Trierscheid

Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat eine Informationssammlung rund um die Grundsteuer-Reform zusammengestellt.

<p">Jeder Besitzer eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, ob gewerblich genutzt oder privat, ist verpflichtet, bis zum 31.10.2022 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu wurden von den zuständigen Finanzämtern alle betroffenen Betriebe und Haushalte angeschrieben. Zur Vereinfachung der Datenerfassung (für die Ämter) wurden die Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Datenerfassung mittels ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) zu machen, um sie digital in die Datenspeicher der jeweils zuständigen Finanzämter einzuspeichern.

"Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Die Abgabefrist für die Erklärung endet am 31.10.2022."  Manche Bundesländer haben auch noch ihre eigenen Formulare entwickelt, man muss also unbedingt beachten, in welchem Bundesland das zu erfassende Grundstück liegt.

Update:
Die Finanzminister der Länder haben am 13.10.2022 beschlossen, dass die Abgabefrist für die Erklärung einmalig um drei Monate auf den 31.01.2023 verlängert wird.

Nachdem man mit seinem ELSTER-Zertifikat die Anmeldung geschafft hat, ist das Erfassen der Daten nicht ganz trivial. Selbst bei "einfachen" Grundstücks-Situationen kann man am Amtsdeutsch verzweifeln und die Suche nach dem passenden Anhangsformular GW2 hat schon manche Nutzer viel Zeit und Nerven gekostet. Wer ohne Steuerberater die Daten dennoch selbst erfolgreich erfassen will, findet auf der Seite des Koblenzer Landesamtes für Steuern alle aktuellen Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform. U.a. finden sich dort zum download bereitgestellte Ausfüllhilfen der diversen Grundsteuer-Formulare.

Zurück