Glasfaser-Tarif-Informationen
In der letzten Zeit tauchten Fragen zu den Glasfaser-Tarifen auf, welche nach Inbetriebnahme der Anschlüsse in den Ausbaugebieten gültig sind. Hintergrund dieser Fragen ist, dass sich die Tarife inzwischen offiziell in den bereits in Betrieb genommenen Gebieten geändert haben und meist günstiger ausfallen als die, die beim Abschluss der Vorverträge in unserer Gemeinde gültig waren.
E.On / Westnetz hat auf Nachfrage zu den Glasfaser-Tarifen nach Inbetriebnahme in unseren Ausbaugebieten wie folgt Stellung genommen:
1) Welche Tarifkonditionen gelten nach der ersten Inbetriebnahme?
Es gelten die Konditionen aus der Vorvermarktung, also die Tarife und Startpreise, zu denen die Vorverträge abgeschlossen wurden (12 Monate Startpreis, ab Monat 13 der jeweilige Standardpreis).
2) Gibt es eine Wechselmöglichkeit in aktuell gültige Tarife bei Aktivierung?
Ja. Ab Aktivierung besteht die Möglichkeit, über die E.ON Highspeed Hotline auf die neue Tarifstruktur (Portfolio 2025) zu wechseln.
Bitte beachten Sie aus rein finanzieller Sicht: Ein Sofort‑Wechsel in die neuen Tarife ist im 24‑Monats‑Vergleich in der Regel teurer als das Festhalten an den Vorvermarktungs-Konditionen, da die Vorvermarktung 12 Startpreis‑Monate bietet, das neue Portfolio jedoch nur 6.
3) Fristen und Bedingungen für einen späteren Wechsel
Ein Wechsel ist grundsätzlich ab Aktivierung über die Hotline möglich. Für eine zügige Umstellung empfehlen wir, sich innerhalb der ersten Wochen nach Umschaltung zu melden.
Mit einem Tarifwechsel beginnt in der Regel eine neue 24‑monatige Vertragslaufzeit. Ob beim Wechsel erneut Startpreise des neuen Portfolios gewährt werden, richtet sich nach den zum Wechselzeitpunkt gültigen Bedingungen; dies bitte direkt mit der E.ON Highspeed Hotline klären.