Glasfaser - häufige Fragen

von Raimund Trierscheid

Glasfaser: Die häufigsten Fragen – einfach erklärt

In den letzten Tagen erreichen uns immer wieder Fragen zum weiteren Ablauf nach der Verlegung des Glasfaseranschlusses ins Haus. Das ist verständlich, denn der Glasfaserausbau unterscheidet sich deutlich von der früheren Bereitstellung eines Telefon- oder DSL-Anschlusses.

Früher kam in der Regel ein Anbieter, schaltete den Anschluss frei und alles funktionierte.
Beim Glasfaseranschluss teilen sich heute mehrere Beteiligte die Aufgaben:

  • WestConnect (und ARAZ) baut das Glasfasernetz bis ins Haus und installiert den Hausübergabepunkt (HÜP) sowie das Glasfaser-Modem (ONT).
  • E.ON Highspeed ist Dein Vertragspartner und schaltet den Anschluss zum vereinbarten Termin frei.
  • Du als Hauseigentümer bist für die Verbindung zwischen dem ONT und Deinem Router verantwortlich.

Gerade diese Aufteilung führt häufig zu Missverständnissen. Deshalb beantworten wir hier die häufigsten Fragen.


1. Ich habe bereits einen Router von E.ON erhalten oder möchte meine bisherige FRITZ!Box weiter nutzen. Wer schließt den Router an?

  • Dabei muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden.

Fall A: Du nutzt den von E.ON gelieferten Router

Zunächst muss die Verbindung zwischen dem Glasfaser-Modem (ONT) und dem Router hergestellt werden.

    • Je nach Situation erfolgt dies
    • mit einem kurzen Netzwerkkabel direkt neben dem ONT,
    • über ein Netzwerkkabel bis zum gewünschten Routerstandort oder
    • in besonderen Fällen über eine verlängerte Glasfaserleitung.

Diese Verbindung gehört nicht mehr zum Glasfaserausbau und muss vom Hauseigentümer organisiert werden.

Sie kann selbst hergestellt oder von einem Elektriker bzw. einem Netzwerk- oder Kommunikationstechniker ausgeführt werden.
Der von E.ON gelieferte Router ist bereits für den Betrieb am Glasfaseranschluss vorbereitet. Sobald die Verbindung zum ONT hergestellt und Dein Anschluss von E.ON freigeschaltet wurde, kannst Du den Router einfach anschließen und einschalten.
Weitere Einstellungen sind normalerweise nicht erforderlich.

Es gilt also weitgehend: Anschließen – einschalten – loslegen.

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Fall B: Du möchtest Deinen bisherigen Router (z. B. eine FRITZ!Box) weiter nutzen

Auch hier muss zunächst die Verbindung zwischen ONT und Router hergestellt werden.
Zusätzlich muss Dein Router anschließend für den Betrieb am Glasfaseranschluss eingerichtet werden.

Dazu gehören – je nach Routermodell – unter anderem die richtige Anschlussart (WAN über Ethernet) sowie die Zugangsdaten von E.ON Highspeed.

Falls Du Dich damit nicht auskennst, kann die Einrichtung gemeinsam mit der Hotline von E.ON erfolgen oder von einem fachkundigen Helfer bzw. der Fachfirma übernommen werden, die bereits die Verbindung zwischen ONT und Router hergestellt hat.


2. Wann wird mein Glasfaseranschluss freigeschaltet?

Auch wenn die Glasfaser bereits im Haus liegt, surfst Du zunächst meist weiterhin über Deinen bisherigen DSL-Anschluss. Das ist völlig normal.
Erst zum vereinbarten Schalttermin wird Dein Anschluss durch E.ON Highspeed aktiviert.
Über diesen Termin wirst Du rechtzeitig informiert und dann muss man am Router nur den alten DSL-Anschluss abstecken und das neue Kabel, was vom ONT kommt, einstecken.
Ab diesem Zeitpunkt nutzt Du Deinen neuen Glasfaseranschluss.


3. Muss ich meinen bisherigen DSL-Vertrag selbst kündigen?

In den meisten Fällen: Nein.
Wenn Du beim Abschluss des Glasfaservertrags den Anbieterwechselauftrag ausgefüllt hast, übernimmt E.ON Highspeed die Kündigung Deines bisherigen Internetvertrags sowie – sofern gewünscht – auch die Übernahme Deiner bisherigen Rufnummer.

Bitte kündige Deinen bisherigen Vertrag deshalb nicht vorschnell selbst.
Eine eigene Kündigung kann den Wechsel unnötig erschweren oder sogar dazu führen, dass Dein bisheriger Anschluss bereits abgeschaltet wird, bevor der Glasfaseranschluss aktiviert ist.


4. Warum hat mein Nachbar schon Glasfaser und ich noch nicht?

Diese Frage hören wir besonders häufig.
Der Grund liegt fast immer in der Laufzeit des bisherigen DSL-Vertrags.
Der Glasfaseranschluss wird normalerweise erst dann freigeschaltet, wenn der bisherige Vertrag regulär endet.

Hat Dein Nachbar einen früheren Vertragsablauf, wird auch sein Glasfaseranschluss früher aktiviert.
Das ist völlig normal und kein Fehler.


5. Ich bin Mieter. Was muss ich beachten?

Wenn Du Mieter bist und einen Glasfaseranschluss nutzen möchtest, solltest Du Dich zunächst mit Deinem Vermieter abstimmen.

Nur der Eigentümer konnte seinerzeit zustimmen,

    • dass das Grundstück betreten werden darf,
    • dass die Hauswand angebohrt wird und
    • dass der Hausanschluss installiert wird.

Der Vermieter sollte deshalb in der Regel wissen,

    • ob bereits ein Glasfaser-Hausanschluss vorhanden ist,
    • wo sich Hausübergabepunkt (HÜP) und Glasfaser-Modem (ONT) befinden und
    • welche Möglichkeiten es gibt, den Router in Deiner Wohnung anzuschließen.

Sprich deshalb zuerst mit Deinem Vermieter. Anschließend kann gemeinsam geklärt werden, wie der Anschluss bis in Deine Wohnung hergestellt wird und wann die Inbetriebnahme erfolgen kann.

Unser Tipp:

Der Glasfaserausbau ist für viele von uns Neuland. Lass Dich deshalb nicht verunsichern, wenn einzelne Schritte zunächst ungewohnt erscheinen.

Entscheidend ist, dass drei Aufgaben sauber ineinandergreifen:

  • WestConnect baut den Glasfaseranschluss bis ins Haus und installiert HÜP und ONT.
  • Du als Eigentümer stellst die Verbindung vom ONT zu Deinem Router her.
  • E.ON Highspeed übernimmt den Anbieterwechsel und schaltet Deinen Anschluss zum vereinbarten Termin frei.

Sind diese drei Schritte abgeschlossen, steht einer schnellen und zuverlässigen Internetverbindung über Glasfaser nichts mehr im Wege.

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