Aus dem Gemeinderat (26.08.2025)
Aus dem Ortsgemeinderat Üxheim
Am 26.08.2025 fand in Üxheim, im Bürgerhaus Leudersdorf, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Heintz eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Üxheim statt.
Aus der öffentlichen Sitzung:
1. Umbau und Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken, Gem. Leudersdorf, Flur 8, Parzelle 20/4
Dem Bauantrag zum Umbau und Nutzungsanderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 8, Parzelle 20/4 wurde zugestimmt.
2. Prüfbericht, Feststellung des Ergebnisses und Entlastung für das Haushaltsjahr 2024
Der Rat stellte den Jahresabschluss 2024 fest. Der Rat erteilte die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.
3. Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes Üxheim
Der Ortsgemeinderat Üxheim beauftragte die Verbandsgemeinde Gerolstein, in Abstimmung mit dem Forstamt Hillesheim, die Förderung der Neueinrichtung für den Gemeindewald Üxheim bei der Zentralstelle der Forstverwaltung zu beantragen.
Nach Bewilligung der Förderung ist die Dienstleistung der Neueinrichtung öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
4. Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel - Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem LK Vulkaneifel
Nach eingehender Beratung kam der Ortsgemeinderat zu dem Ergebnis, dass man die Beschlussfassung vom 11.09.2023 anpasst und die folgende Entscheidung trifft:
1) Der Ortsgemeinderat begrüßte das Vorhaben des Landkreises, den geförderten Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel zu ertüchtigen und überträgt der Verbandsgemeinde Gerolstein die Aufgabe der „Breitbandversorgung" im Rahmen des Projektes "Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel"
2) Die Ortsgemeinde erklärte sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des geförderten Gigabitausbaus mit Glasfaseranschlüssen FTTB/H im Landkreis Vulkaneifel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeine Gerolstein geregelt werden.
3) Die Ziffern 3 und 4 des v. g. Beschlusses wurden aufgehoben, da die Kosten für die Gesamtmaßnahme nun vom Landkreis Vulkaneifel getragen werden.
5. Anschaffung von Flutboxen aus Spendengeldern
Der Ortsgemeinderat Üxheim beauftragte Wolfgang Rechs mit der Beschaffung und Verteilung der 4 Flutboxen an die Feuerwehren.
6. Zukunfts-Check Dorf - Weiteres Vorgehen
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Abschlussberichte nunmehr bei der Kreisverwaltung liegen, eine Rückmeldung steht noch aus.
Ein großer Dank gilt den Verfassern der Abschlussberichte! Die Arbeitsgruppen sollen unbedingt weiter bestehen bleiben und die Projekte und Ideen sollen weiter vorangetrieben werden. Wenn Projekte ausschließlich das eigene Dorf betreffen, soll der/die Ortsvorsteher/in und der Ortsbeirat beteiligt werden.
Wenn Gelder benötigt werden, soll das Anliegen entweder im Bau- und Entwicklungsausschuss oder Gemeinderat beraten werden - entsprechende Beschlüsse zur Finanzierung der Projekte müssen in diesen Gremien beschlossen werden.
In der Folge erläuterten die sich im Gemeinderat befindlichen Arbeitskreissprecher ihre Aktionen.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung:
In der nichtöffentlichen Sitzung wurde über mehrere Grundstücksan- bzw. verkäufe beraten und entschieden.
################### Information für alle Bürger #########################
WICHTIG im Nachgang zur Ratssitzung:
Information über die Abrechnung wiederkehrender Beiträge 2022 bis 2024 in Üxheim
(Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Sachgebiet Beitragswesen)
Die Beitragsbescheide über die Festsetzung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Investitionsaufwendungen an der Gemeindestraße Schulstraße (2. BA) für die Abrechnungsjahre 2022 bis 2024 werden nun zeitnah erstellt und versandt.
Grundlage der Beitragserhebung ist die Ausbau-Beitragssatzung vom 27.01.2022.
Die Straßenausbau-Beiträge sind drei Monate nach Bekanntgabe der Beitragsbescheide fällig.