Aus dem Gemeinderat (10.06.2025)
Aus dem Ortsgemeinderat Üxheim
Am 10.06.2025 fand in Üxheim, im Bürgerhaus Leudersdorf, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Heintz eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Üxheim statt.
Aus der öffentlichen Sitzung:
1. Bauantrag, Gem. Leudersdorf, Flur 10, Parzelle 49/14, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage;
Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung
Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und dem hierin enthaltenen Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung zur Gestaltung der Garage mit einem begrünten Flachdach, in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 10, Parzelle 49/14 wurde zugestimmt.
2. Sanierung Jugendhaus - Förderantrag
Der Ortsgemeinderat Üxheim sprach sich für eine Sanierung in der vorgestellten Variante, unter Berücksichtigung der geäußerten Änderungswünsche aus und befürwortet diese. Für das Projekt soll ein entsprechender Förderantrag gestellt werden, um die schlussendliche Förderhöhe beziffern zu können. Sollte sich die Förderung im genannten Rahmen bewegen, beabsichtigt die Ortsgemeinde, einen notwendigen Bauantrag für das Projekt zu stellen. Die hierfür notwendigen Unterlagen sollen durch ein externes Planungsbüro erarbeitet werden.
3. Windenergie: Interessensbekundungsverfahren - Beratung und Beschlussfassung über Kriterien
Die Arbeitsgruppe hat sich im Vorfeld der Sitzung mit Landesforsten über die Optionen und Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) ausgetauscht. Ebenso wurde sich auch mit der Arbeitsgruppe der Ortsgemeinde Berndorf über die Art und Weise ausgetauscht.
Als Vorschlag steht der Kriterienkatalog von Landesforsten RLP im Raum, welcher Grundlage für die Durchführung des IBV werden soll. Dieser Kriterienkatalog gibt den Anbietern vor, welche Angaben im Angebot zwingend zu erfüllen sind und welche Angaben zusätzlich im Rahmen des Angebotes geliefert werden soll.
Eine Bewertung der Angebote erfolgt dann anhand der angebotenen Konditionen – vor allem nach wirtschaftlichen Aspekten. Für eine weitergehende Bewertung bedarf es an dieser Stelle keiner komplexen Bewertungsmatrix, da die Vorgaben bereits durch die Ortsgemeinden formuliert wurden.
Vorrangfläche:
Neben den Kriterien zur Auftragsgabe ist auch darüber zu beraten, welche Flächen der Ortsgemeinde für eine Projektierung zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei der Fläche der Ortsgemeinde Üxheim ist es im Rahmen des Genehmigungsverfahren zu Änderungen in der Flächenkulisse gekommen. Dies hat folgenden Hintergrund:
Im Rahmen der Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Windenergie fand die Trinkwasserquelle „Weiherbach-Leudersdorf“ in der Planung sowie den Stellungnahmen zunächst keine Berücksichtigung, da die Abgrenzung des neuen Wasserschutzgebietes (WSG) aufgrund der fehlenden Untersuchungen und des noch nicht vorliegenden Abgrenzungsvorschlages unklar war. Aufgrund der erneuten Beteiligung im Rahmen des Antragsverfahrens nach Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen wäre jedoch immer sichergestellt gewesen, dass im nachgelagerten Verfahren die Belange des Trinkwasserschutzes berücksichtigt worden wären. Mit Abschluss der Vollständigkeitsprüfung am 14.04.2025 wurde das formelle Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Dieses sollte zum 14.05.2025 abgeschlossen sein. Mit Schreiben vom 05.05.2025 informierte uns die SGD Nord über die nun vorliegende Abgrenzung im Entwurf des neuen Wasserschutzgebietes „Quelle Weiherbach-Leudersdorf“.
In Abstimmung mit der SGD Nord, der Unteren Landesplanungsbehörde, sowie den Verbandsgemeindewerken wurde daher im Genehmigungsverfahren kommuniziert, dass insbesondere zur Klarstellung des Schutzzweckes der Trinkwasserquelle die betroffenen Teilflächen H1 und H2, welche voraussichtlich im zukünftigen Einzugsbereich der Quelle gelegen sind, im Rahmen der Teilfortschreibung nicht weiterverfolgt werden. (Karte mit Darstellung der Abgrenzung des WSG/Vorrangfläche). Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag die Genehmigung der Teilfortschreibung Windenergie noch nicht vor, sodass in der Sitzung über die Details berichtet wird. Nach umfassender Erläuterung werden durch Herrn Schwarz nachfolgende weitere Erklärungen zu bestehenden Fragen gegeben:
Der Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde muss nicht erneut offengelegt werden. Es ist lediglich eine Veröffentlichung erforderlich. Das Interessenbekundungsverfahren mit weiteren Ortsgemeinden ist für die gemeinsame Anbindung kostensparend und daher sinnvoll.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den im Sachverhalt dargestellten Kriterienkatalog ohne Änderungen und beauftragt die Verwaltung anhand dieses Kriterienkataloges gemeinsam mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz Angebote für die gemeindeeigenen Flächen im Bereich der Vorrangflächen „Berndorf-Kerpen-Üxheim“ anzufragen.
4. Erweiterung Urnenfeld Friedhof Üxheim - Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat Üxheim beschloss, den Auftrag an die mindestbietende Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG, Jünkerath mit einer Auftragssumme in Höhe von 50.557,59 € (brutto) zu erteilen.
5. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept der Verbandsgemeinde Gerolstein –
Wunschtrasse entlang der K59 (Gemarkungen Üxheim und Nohn)
Der Ortsgemeinderat Üxheim beschloss:
1. Die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahme entlang der K59 gemäß Radverkehrskonzept der Verbandsgemeinde Gerolstein in gemeinsamer Verantwortung beider Ortsgemeinden (Üxheim und Nohn). Die Federführung übernimmt die Ortsgemeinde Üxheim.
2. Die Ortsgemeinde Üxheim wird beauftragt, für das Gesamtprojekt einen Zuwendungsantrag im Rahmen des Bundesförderprogramms „Stadt und Land“ zu stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Landkreis Vulkaneifel aufzunehmen, mit dem Ziel einer finanziellen Beteiligung in Höhe von 5 % der Gesamtkosten.
4. Das Planungsbüro VIA wird mit der Erstellung der für den Förderantrag erforderlichen Vorentwurfsplanung beauftragt. Die anfallenden Planungskosten werden zunächst durch die Ortsgemeinde Üxheim getragen und im Rahmen des Förderverfahrens geltend gemacht.
6. Erneuerung Fußgängerbrücke in Ahütte
Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung in der vorgestellten Form zu und favorisiert die Ausführung mit Metall und Holzgeländer.