Aus dem Gemeinderat (03.11.2025)
Am 03.11.2025 fand in Üxheim im Bürgerhaus Leudersdorf, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Thomas Heintz, eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Üxheim statt.
Aus der öffentlichen Sitzung:
1. Kita Üxheim - Erweiterungs- und Umbaumaßnahme
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Planungen für den Umbau und die Erweiterung der Kita Üxheim voranzutreiben mit dem Ziel, den Antrag auf Förderung durch den Landkreis Vulkaneifel bis zum 30.09.2026 stellen zu können. Ebenso soll die Möglichkeit einer Landesförderung geprüft werden. Die entstehenden Planungskosten sollen in den Förderanträgen berücksichtigt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Baugenehmigung zu beantragen.
2. Forstwirtschaftsplan 2026 - Beratung und Beschlussfassung
Der Ortsgemeinderat Üxheim stimmte dem vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 und der Übernahme der Planansätze in den Haushaltsplan 2026 zu.
3. Windenergieanlagen: Vereinbarung über einen Solidarpakt zwischen den Ortsgemeinden Berndorf, Kerpen und Üxheim
Die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein hat entsprechende Eignungsflächen im Bereich „Kerpener Wald" auf den Gemarkungen der Ortsgemeinden Berndorf, Kerpen und Üxheim ausgewiesen. Weitere ausgewiesene Flächen sind im Eigentum von Landesforsten RLP.
Die Ortsgemeinden Berndorf, Kerpen und Üxheim sind daran interessiert, gemeindeeigene Flächen innerhalb der Gemarkungen für die Errichtung von Windkraftanlagen durch Verpachtung an geeignete Anlagenbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Die Ortsgemeinden haben dazu bereits eine gemeinsame Vermarktung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens beschlossen.
Unabhängig von dem Ergebnis des gemeinsamen Interessenbekundungsverfahrens, möchten die benachbarten Gemeinden eine Regelung vereinbaren, wie die Vermarktung der zusammenhängenden gemeindeeigenen Flächen erfolgen soll.
Die Vertretungen der genannten Gemeinden haben dazu in den letzten Terminen intensiv über die Solidarität in der Gemeinschaft beraten und als Ergebnis eine Vereinbarung als Vorschlag erarbeitet, in welcher geregelt wird, wie die Erträge aus der Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen im Sinne eines gerechten Vorteils- und Lastenausgleichs verteilt werden sollen, falls es zur Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsgemeinden kommen sollte.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Vereinbarung über eine Solidargemeinschaft für Windenergieanlagen in den Gemeinden Berndorf/Kerpen/Üxheim zu.
Bürgerbeteiligung im Interessenbekundungsverfahren
In den drei beteiligten Kommunen wurde bereits im Rahmen der Teilnahme diskutiert, wie eine Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozess ausgestaltet werden kann. Keine Kommune hat bisher dazu eine finale Entscheidung getroffen.
Für eine Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsprozessen sind neben dem Gemeinderat in Rheinland-Pfalz noch drei weitere Formate vorgesehen:
Einwohnerversammlung
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde. Hier wird lediglich informiert und keine Entscheidung getroffen.
Einwohnerbefragung
(Wahlähnliche) Befragung der Einwohner in einem nicht formellen Verfahren zu Sachfragen. Das Ergebnis einer Einwohnerbefragung ist für den Gemeinderat nicht verbindlich.
Bürgerentscheid
Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung selbst über Sachfragen. Der Gemeinderat ist an die Entscheidung gebunden.
Der Ortsgemeinde steht es frei, wann und ob sie diese Mittel in der Entscheidungsfindung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren nutzt.
Der Ortsgemeinderat beschließt, in Abstimmung mit dem wirtschaftlichsten Anbieter, vor Unterzeichnung von Verträgen eine Einwohnerversammlung durchzuführen, um die Einwohner über alle Punkte zu informieren. In der Folge entscheidet dann der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die abzuschließenden Verträge. Eine Einwohnerbefragung oder ein Bürgerentscheid wird nicht angestrebt.
Ersatzneubau einer Rad- und Gehwegbrücke über den Grünbach in Üxheim-Heyroth -
Auftragsvergabe Ingenieurleistungen
Der Ortsgemeinderat Üxheim stimmte der Auftragsvergabe an die IBS-Ingenieure GbR für die Ingenieurleistungen einschl. Tragwerksplanung zu. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, zunächst den Auftrag für die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI in Höhe von 14.201,04 € (brutto) zu erteilen. Nach Bewilligung der Förderung gemäß der V Wiederaufbau 2021 wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den Auftrag für die Leistungsphasen 5-9 nach HOAI einschl. örtlicher Bauüberwachung in Höhe von 12.513,40 € zu erteilen.